Feuerwerk zur Hochzeit: Genehmigung, Kosten & Ablauf
Aktualisiert am 27. August 2026
Ein Feuerwerk zur Hochzeit ist außerhalb von Silvester nicht einfach erlaubt — aber gut planbar. Es gibt zwei Wege: die private Ausnahmegenehmigung fürs eigene F2-Feuerwerk oder das professionelle Höhenfeuerwerk vom Pyrotechniker. Für die meisten Paare ist der zweite Weg der entspanntere.
Weg 1: Privat zünden mit Ausnahmegenehmigung
Das Ordnungsamt der Gemeinde kann nach § 24 der 1. SprengV eine Ausnahme vom Silvester-Zeitfenster genehmigen. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem Termin gestellt werden und nennt Ort, Datum, Uhrzeit und Art des Feuerwerks. Gezündet werden darf dann nur F2-Ware — und die Auflagen des Bescheids (z. B. Endzeit, Abstände) sind bindend.
Zu beachten: Zwischen ungefähr März und Oktober lehnen manche Behörden Anträge wegen Brandgefahr oder Naturschutz (Brutzeiten) ab, und lärmempfindliche Umgebung kann zu einer frühen Endzeit führen — üblich ist 22 Uhr.
Weg 2: Pyrotechniker beauftragen (empfohlen)
Ein Pyrotechniker mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG braucht keine Genehmigung, sondern zeigt das Feuerwerk der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vorher an (§ 23 Abs. 3 und 4 der 1. SprengV). Er darf auch die deutlich eindrucksvolleren Kategorien F3 und F4 einsetzen, bringt Versicherung und Sicherheitsabstände mit und kümmert sich um Aufbau und Abbrand.
Preislich beginnen professionelle Hochzeitsfeuerwerke meist im mittleren dreistelligen Bereich; Musikfeuerwerke und größere Shows liegen darüber. Entscheidend sind Dauer, Kaliber und Anfahrt.
Was sonst noch zu klären ist
Unabhängig vom Weg gilt: Der Grundstückseigentümer der Abbrennfläche muss zustimmen, die Location sollte früh informiert werden, und in der Nähe von Flugplätzen können luftrechtliche Grenzen für die Steighöhe gelten. Wer auf Nummer sicher gehen will, überlässt diese Klärungen dem beauftragten Feuerwerker.
Quellen: Erste Sprengstoffverordnung (1. SprengV) · Sprengstoffgesetz (SprengG)