Silvester 2026: Wann darf man Feuerwerk kaufen und zünden?
Zaktualizowano 30 września 2026
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W skrócie
Zu Silvester 2026 darf F2-Feuerwerk vom 29. bis 31. Dezember an Verbraucher ab 18 abgegeben und am 31.12.2026 und 1.1.2027 gezündet werden. F1 ist ganzjährig erlaubt. Was gilt — und wie Vorbestellen online funktioniert.
Die Regeln für Silvesterfeuerwerk stehen in der Ersten Sprengstoffverordnung (1. SprengV) und gelten jedes Jahr gleich. Für Silvester 2026 heißt das konkret: Verkauft wird F2-Feuerwerk von Dienstag, 29. Dezember, bis Donnerstag, 31. Dezember 2026. Zünden dürfen Privatpersonen ab 18 Jahren am 31. Dezember 2026 und am 1. Januar 2027.
Verkaufstage: 29. bis 31. Dezember 2026
F2-Feuerwerk darf Verbrauchern nach § 22 der 1. SprengV nur vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, beginnt der Verkauf schon am 28. Dezember. 2026 ist das nicht der Fall: Der 29. Dezember ist ein Dienstag, der 31. Dezember ein Donnerstag.
Gekauft werden darf F2-Feuerwerk nur von Erwachsenen ab 18 Jahren. Händler dürfen dafür einen Altersnachweis verlangen.
Zünden: am 31. Dezember 2026 und 1. Januar 2027
Privatpersonen dürfen F2-Feuerwerk nach § 23 Abs. 2 der 1. SprengV nur am 31. Dezember und am 1. Januar abbrennen. Eine bundesweit einheitliche Uhrzeit gibt es nicht. Viele Gemeinden begrenzen das Abbrennen aber per Verordnung oder Allgemeinverfügung auf bestimmte Uhrzeiten oder weisen Verbotszonen aus. Maßgeblich ist, was die eigene Stadt vor Silvester veröffentlicht.
Unabhängig davon ist Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern immer verboten (§ 23 Abs. 1 der 1. SprengV).
F1 und F2: was für welches Feuerwerk gilt
F1 ist Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk. Es ist ab 12 Jahren erhältlich und darf das ganze Jahr über gekauft und gezündet werden. Die Silvester-Verkaufstage gelten dafür nicht.
F2 ist das klassische Silvesterfeuerwerk: Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerk und Böller. Hier gelten die Verkaufstage, die Altersgrenze von 18 Jahren und die Zündtage 31.12. und 1.1. F3 und F4 sind Privatpersonen ohne Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz nicht zugänglich.
Online vorbestellen, zu den Verkaufstagen erhalten
Bestellen kann man schon vorher, zum Beispiel im stopine-Shop. Übergeben oder geliefert wird F2-Ware aber erst im gesetzlich erlaubten Zeitraum kurz vor Silvester. Wer vorbestellt, muss an den drei Verkaufstagen nicht von Geschäft zu Geschäft fahren, und das Feuerwerk ist sicher reserviert. Wie das im Einzelnen abläuft, steht im Ratgeber „Feuerwerk vorbestellen“.
Quellen: Erste Sprengstoffverordnung (1. SprengV) · Sprengstoffgesetz (SprengG)