Feuerwerk-Kategorien F1 bis F4 erklärt
Aggiornato il 27 agosto 2026
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Pyrotechnik wird EU-weit in vier Kategorien eingeteilt (Richtlinie 2013/29/EU, in Deutschland umgesetzt über das Sprengstoffrecht). Die Kategorie entscheidet, wer einen Artikel kaufen und zünden darf — vom Tischfeuerwerk bis zum Großfeuerwerk.
F1 — Kleinstfeuerwerk (ab 12 Jahren, ganzjährig)
Sehr geringe Gefahr, vernachlässigbarer Lärm, auch für Innenräume geeignet (z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk). Frei verkäuflich ab 12 Jahren, das ganze Jahr über.
F2 — Silvesterfeuerwerk (ab 18 Jahren, nur 31.12./1.1.)
Raketen, Batterien, Böller: geringe Gefahr, für abgegrenzte Bereiche im Freien. Verkauf an Verbraucher nur vom 29. bis 31. Dezember, privates Abbrennen nur am 31. Dezember und 1. Januar — außerhalb davon braucht es eine Ausnahmegenehmigung.
Wichtig beim Kauf: Auf CE-Kennzeichnung und die Registriernummer der Zulassungsstelle (in Deutschland die BAM, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) achten. Illegale Importe ohne Zulassung sind gefährlich und strafbar.
F3 — Mittelfeuerwerk (nur mit Erlaubnis)
Mittlere Gefahr, für weitläufige Bereiche im Freien. Erwerb und Umgang sind Privatpersonen ohne Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (§ 7 bzw. § 27 SprengG) nicht gestattet — F3 ist faktisch Pyrotechnikern und Inhabern einer behördlichen Erlaubnis vorbehalten.
F4 — Großfeuerwerk (nur für Profis)
Große Gefahr, ausschließlich für Personen mit Fachkunde: Großfeuerwerk, wie man es von Stadtfesten, Rhein in Flammen oder Musikfeuerwerken kennt. Umgang nur mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG; die Feuerwerke werden der Behörde vor dem Termin angezeigt.
Die professionellen Shows der Kategorie F4 sind genau die Termine, die der stopine-Kalender sammelt — von der Schlossbeleuchtung bis zum Feuerwerksfestival.
Quellen: Sprengstoffgesetz (SprengG) · Erste Sprengstoffverordnung (1. SprengV) · Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)